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Derlebacher G’schichtle Folge 13

Lesedauer: 3 Minuten

Mit Fahrrad und Nachthemd ins Gefängnis

Vielen ist der Witz und Humor des „alden Fischer“ heute noch präsent. Bis ins hohe Alter blieb er ein Schalk, der vieles zu erzählen hatte und über den es unzählige Geschichten zu erzählen gibt. Eine dieser Geschichten von und über Hermann Fischer (1886 bis 1983) wollen wir hier in unserer Reihe „Derlebacher G’schichtle“ in Erinnerung rufen.

Derlebacher Gschichtle Folge 13
Darin spielt eine sogenannte Raffel (Blau- beziehungsweise Heidelbeerkamm) eine zentrale Rolle. Hermann Fischer war zeitlebens ein leidenschaftlicher Sammler und Pflücker von Heidelbeeren. Doch das Pflücken von Hand der kleinen Beeren ging nun mal nicht so schnell. Und so kam auch Fischer eines Tages auf die Idee, statt zu pflücken sich des pfiffigen Gerätes der Raffel zu bedienen.
Derlebacher Gschichtle Folge 13
Außenwandgemälde in der Brandhalde (Anwesen Kaspar). Hans Buschs Erstlingswerk an Dörlinbachs Hauswänden, das er im August 1975 fertigstellte.
800 Jahre 110 Derlebacher Gschichtle Folge 13 Skizze 3 Raffel
Mit der Raffel ging alles viel viel schneller als von Hand, doch es erforderte viel Geschick damit durch die Heidelbeersträucher zu kämen. Und da damit auch Sträucher geschädigt wurden, fiel das Gerät mancherorts auch in Ungnade oder wurde sogar untersagt. Und an einen solchen Ort zog es den „alden Fischer“, den es mit seiner Raffel auf das Territorium der Stadt Ettenheim zog. Das Problem: Dort war die Raffel nicht erlaubt und Fischer wurde erwischt. Die Heidelbeeren sollten ihm daher teuer zu stehen kommen. Er bekam eine Strafe vom Amtsgericht Ettenheim in Höhe von 30 Mark zugestellt. Mit der Raffel ging alles viel viel schneller als von Hand, doch es erforderte viel Geschick damit durch die Heidelbeersträucher zu kämen. Und da damit auch Sträucher geschädigt wurden, fiel das Gerät mancherorts auch in Ungnade oder wurde sogar untersagt. Und an einen solchen Ort zog es den „alden Fischer“, den es mit seiner Raffel auf das Territorium der Stadt Ettenheim zog. Das Problem: Dort war die Raffel nicht erlaubt und Fischer wurde erwischt. Die Heidelbeeren sollten ihm daher teuer zu stehen kommen. Er bekam eine Strafe vom Amtsgericht Ettenheim in Höhe von 30 Mark zugestellt. Was daraufhin geschah war – wenn man so will – ein echter Fischer: Er wollte natürlich die 30 Mark nicht bezahlen und entschloss sich spontan dazu die Strafe eben abzusitzen. Hochbetagt holte er sein Nachthemd hervor, rollte es zusammen und schnallte es hinten auf den Gepäckständer seines Fahrrads. „Lieber gehe ich dafür drei Tage ins Gefängnis“, rief er seinen erstaunten Lieben sowie den Nachbarn zu und radelte davon. Und ab ging es über den Streitberg nach Ettenheim. Dort war man erstaunt über den alten Herrn. Er musste die Geldstrafe nicht absitzen und wurde postwendend wieder mit seinem Nachthemd nach Hause ins Schuttertal geschickt. Ob er zu einem späteren Zeitpunkt die 30 Mark dennoch bezahlen musste oder ob man sie ihm erlassen hatte, ist nicht bekannt.

Veröffentlicht am 6. Februar 2022 / red

Visuelle Impressionen zur Geschichte:

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