Im Jahre 734 schreibt Hermann der Lahme, dass Bischof Eddo von Straßburg (um 694 bis 776) das Kloster seines Namens „id est Ettenheim“ errichtet hat. Eddo (auch Etto und Heddo) selbst war übrigens Abt auf der Reichenau, bevor er Bischof von Straßburg und somit Nachfolger von Bischof Widegern wurde. Widegern, der in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts lebte, bestätigte in einer Urkunde vom 13. Mai 728 die Gründung des Klosters Murbach durch den Grafen Eberhard und gibt dem Kloster Privilegien. Dazu gehört, dass zur Vornahme des „Actus pontificales“ (der bischöflichen Aufgaben) die Klostergemeinde den Klosterbischof oder aus ihrer Mitte irgendeinen anderen Bischof einladen darf. Es deutet also kein Wort auf eine Abhängigkeit vom Diözesanbischof hin. Die gleichen Privilegien empfing in den Jahren 748 und 749 von Bischof Eddo auch das Benediktinerkloster Arnulfsau, das 826 nach Schwarzach verlegt wurde. Für Panther ergibt sich daraus, dass Bischof Eddo bei der Errichtung des Klosters Ettenheimmünster dieses wohl mit denselben Privilegien ausgestattet hat.
Und so kam es letztlich dann auch dazu, dass im Jahre 1132 der damalige Abt Werner von Ettenheimmünster (von 1124 bis 1141) Bischof Ulrich II. von Konstanz zu sich ins Kloster eingeladen hat. Werner bat seinen greisen Bruder die Weihe der erwähnten Kirchen vorzunehmen. Und so ist im Kopialbuch (Quellen, die Texte von Urkunden des Mittelalters sowie der Frühen Neuzeit in Abschriften enthalten) des Klosters Ettenheimmünster aus dem Jahre 1584 nachzulesen, dass im Jahre 1132 auf Bitten des Abtes Werner durch Bischof Ulrich II. von Konstanz die Kirchen zu Wittelbach und Dörlinbach „zu Ehren der Dreifaltigkeit“ geweiht worden seinen – und zwar am 9. Juli. Am 10. Juli weihte Ulrich II. die Cyriakuskapelle von Ettenheimmünster und am 11. Juli die Romanus-Kirche zu Schweighausen.
Kein leiblicher Bruder, sondern Klosterbruder
Bischof Ulrich II., dessen Geburtsjahr nicht bekannt ist, verstarb im Jahre 1140. Von 1127 bis 1138 war er Bischof von Konstanz. Die Regestern (die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit) der Bischöfe von Konstanz nennen in einer Urkunde einen Priester Heribord in Bürgeln (Markgrafschaft Baden), merkt Chronist Albert Panther in seinen Ausführungen zur Wittelbacher Kirche in der Reihe „Kleine Kunstführer“ (Nr. 1342) an. Aus dieser Urkunde geht eindeutig Heribord als Bruder des Bischofs Ulrich hervor. Demnach war also der Abt Werner von Ettenheimmünster kein leiblicher Bruder, sondern ein Mitbruder aus dem gleichen Kloster St. Blasien. Über die Wahl des Werners zum Abt von Ettenheimmünster liegen keine näheren Daten vor. Es gibt dazu keine Urkunden oder Nachrichten. Bekannt ist lediglich, dass sie um die Jahre 1124 und 1125 erfolgt sein soll. Werners Vorgänger Abt Konrad soll um 1120 gewählt worden sein und Werners Nachfolger Abt Friedrich leitete ab 1142 die Geschicke des Klosters.
Veröffentlicht am 25. November 2022 / red / kkap
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